Antrag auf Pflegehilfsmittel bei der AOK
Trägt die AOK die Kosten von bis zu 40 € monatlich für Pflegehilfsmittel?
Die Zahl der Menschen, die auf Pflege angewiesen sind, steigt jährlich. Das Ziel der Pflege ist, dem Pflegebedürftigen bei den alltäglichen Dingen, die er selbst nicht mehr verrichten kann, helfend zur Seite zu stehen und ihm die Möglichkeit zu lassen, sein Leben noch größtenteils selbst zu führen. Dazu bedarf es den Einsatz von unterstützenden Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch.
Für die Pflegefachkraft sowie für den Pflegebedürftigen sind diese Pflegehilfsmittel zum Verbrauch von großer Bedeutung und eine immense Erleichterung. Um ein Pflegepaket mit Pflegehilfsmitteln zu erhalten, muss zunächst ein Antrag auf Kostenübernahme bei der AOK gestellt werden. Die AOK prüft, ob für den Antrag auf kostenlose Pflegehilfsmittel im Wert von 40 Euro, alle notwendigen Bedingungen erfüllt sind.
Wenn der Antrag auf Pflegehilfsmittel genehmigt wurde, hat der Pflegebedürftige einen Anspruch mit Pflegehilfsmitteln versorgt zu werden. Bedingung ist, dass die Pflegehilfsmittel im Pflegehilfsmittelverzeichnis aufgeführt sind und der Wert der Pflegebox nicht 40 Euro monatlich übersteigt. Bei einer Belieferung, die den Wert von 40 € übersteigt, muss der Pflegebedürftige die Differenz selbst tragen. Unsere Pflegemittelbox erfüllt selbstverständlich beide Kriterien.
Die Pflegemittelbox – Komplette Kostenübernahme durch AOK?
Alle oben aufgeführten Pflegemittelboxen enthalten nur Pflegehilfsmittel, die mit der AOK abgerechnet werden können und die den Wert von 40 Euro nicht übersteigen. Die Kosten für die Pflegemittelbox wird somit vollständig von der AOK getragen, ohne zusätzliche Kosten für den Pflegebedürftigen.
Neben den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch, wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Einmal-Bettschutzeinlagen, haben Pflegebedürftige u. U. auch Anspruch auf zwei waschbare bzw. wiederverwendbare Bettschutzeinlagen im Jahr. Der Antrag auf waschbare Bettschutzeinlagen wird zusammen mit dem Antrag auf Pflegehilfsmittel gestellt. Bei einer Kostenübernahme durch die AOK, werden alle 6 Monate jeweils eine waschbare Bettschutzeinlage zusammen mit der gewünschten Pflegemittelbox geliefert.
Die Pflegegrade und deren Bedeutung
Welche Mittel erhält man bei welchem Pflegegrad?
Mit Feststellung einer der fünf Pflegegrade ist genau festgelegt, auf welche Hilfsmittel der Patient einen Anspruch hat. Pflegehilfsmittel dienen dazu, den Erfolg einer Behandlung zu unterstützen, dem Pflegebedürftigen Hilfe zu leisten und ein Stück Lebensqualität zurückzugeben. Hier sind Hörhilfen, Körperersatzstücken und orthopädischen Hilfsmittel zu nennen.
Bei Pflege-Hilfsmittel wird der Einsatzbereich unterschieden zwischen häuslichen-und stationären Bereich. Diese werden in verschiedene Kategorien unterteilt. Zum einen sind das die Hilfsmittel für den täglichen Gebrauch und zum persönlichen Schutz. Hier genannt die Wichtigkeit der Handhygiene durch Hand- und Flächendesinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Fingerlinge. Ebenso ist hier der Mundschutz und Schürzen zu nennen. Die täglichen Pflegehilfsmittel zur Körperpflege gehören ebenso zu den Prioritäten in der Pflege. Hierunter zählt der Duschwagen und zur Betthygiene zählen Bettpfannen, Urinflachen, sowie wiederverwendbare Bettschutzeinlagen.
Pflegehilfsmittel für mehr Selbständigkeit
Wichtige Pflegehilfsmittel zur selbständigeren Lebensführung und Mobilität sind
- Hausnotrufsysteme,
- Rollstühle,
- Gehwagen,
- Gehhilfen
- Pflegebetten- und Zubehör
Diese zählen diese zu den technischen Hilfsmitteln. Diese müssen bei Wegfall der medizinische Notwendigkeit zurückgegeben werden.
Zuzahlungen zu technischen Hilfsmitteln muss der Pflegebedürftige nur leisten, wenn er sie zum dauerhaften Gebrauch (als Eigentum) verwendet.
Pflegehilfsmittel sind auch solche Mittel, die spezifisch auf den einzelnen Pflegebedürftigen abgestellt sind und für den Einzelfall getroffen werden.
Pflegehilfsmittel sollen die Pflege erleichtern und Beschwerden lindern und der Bedarf danach sollte einfacher und freundlicher gegenüber dem Pflegebedürftigen gestaltet werden.