Pflegegrad 3 – Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit

(Update: ehemals Pflegestufe 2) 

Schwerpflegebedürftigkeit ist gegeben, wenn mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten ein Hilfebedarf bei der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) besteht.

Zusätzlich muss mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt werden.
Im Tagesdurchschnitt muss der wöchentliche Zeitaufwand mindestens drei Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens zwei Stunden entfallen müssen.