Pflegegrad 2 – Erhebliche Beeinträchtigung
(Update: ehemals Pflegestufe 1)
Eine “erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit” liegt laut dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) vor, wenn mindestens einmal täglich ein Hilfebedarf bei mindestens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) festgestellt wurde, und mehrfach wöchentlich Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung besteht.
Dabei muss der wöchentliche Zeitaufwand im Tagesdurchschnitt mindestens 90 Minuten betragen, wobei auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen müssen.