Pflegegrad 1 – Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Anders als noch bei den Pflegestufen, ist es seit der Umstellung auf Pflegegrade einfacher als pflegebedĂĽrftig zu gelten und Leistungen von der Pflegekasse zu beziehen. Konkret erfolgt die Einstufung in Pflegegrad 1, wenn eine “geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit” vorliegt. Durch die Umstellung auf Pflegegrade wird anerkannt, dass selbst Menschen mit einer geringen Beeinträchtigung trotzdem Anspruch auf Mittel der Pflegeversicherung haben. Wie bei allen Pflegegraden entscheidet ein Gutachter nach einem Punktesystem, ob eine PflegebedĂĽrftigkeit vorliegt oder nicht.
Folgende Leistungen können im Pflegegrad 1 beansprucht werden:
- Pflegeberatung
- Pflegekurse
- Versorgung mit Pflege-Hilfsmitteln (z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen)
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis zu 4.180 € (z. B. für einen Treppenlift)
- Zuschuss bei vollstationärer Pflege
- Betreuungs- und Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro pro Monat (nutzbar auch für ambulanten Pflegedienst)
- Zuschüsse bis zu 25,50 € monatlich für den Hausnotruf (auch kostenlose Angebote verfügbar)
Tipp: Für die einfache Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, beantragen Sie die Pflegemittelbox und wählen Sie die für Sie passende Box aus. Wir kümmern uns um den Antrag und die Abrechnung mit den Kassen und liefern Ihnen monatlich, kostenfrei Ihre Pflegemittelbox im Wert von 42,00 € nach Hause.