Tages- und Nachtpflege

Wenn ein Pflegebedürftiger oder ein Mensch ohne Pflegegrad, bei dem eine Einschränkung der Alltagskompetenz anerkannt ist, zusätzlich zur häuslichen Pflege noch stationär betreut wird, bekommt er Leistungen für die Tages- oder Nachtpflege.

Die Tages- oder Nachtpflege wird ein- bis mehrmals pro Woche in einer Pflegeeinrichtung durch professionelles Personal angeboten. Die Sachleistungsbeträge für die Tages- und Nachtpflege wurden ebenso schrittweise angehoben wie die ambulanten Sachleistungsbeträge.

Die Leistungen können zusätzlich zu den ambulanten Sachleistungen in Anspruch genommen werden, ohne dass eine Anrechnung auf Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder der Kombination aus beiden erfolgt.

Beide Leistungen können daher unabhängig voneinander im vollen Umfang in Anspruch genommen werden.

  • Pflegegrad 2: 720 Euro
  • Pflegegrad 3: 1356 Euro
  • Pflegegrad 4: 1685 Euro
  • Pflegegrad 5: 2085 Euro