Pflegesachleistungen
Bei häuslicher Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst haben Pflegebedürftige Anspruch auf Zuschüsse für Pflegesachleistungen. Mit den Pflegesachleistungen will die Pflegeversicherung Leistungen abdecken, die im Zusammenhang mit der Pflegebedürftigkeit von einem ambulanten Pflegedienst erbracht werden. Pflegesachleistungen (nach § 36 SGB XI Sozialgesetzbuch) sind also keine! klassischen Sachen oder Dinge.
Das Leistungsangebot des ambulanten Pflegedienstes erstreckt sich über verschiedene Bereiche:
- körperbezogene Pflegemaßnahmen,
- pflegerische Betreuungsmaßnahmen und
- Hilfen bei der allgemeinen Haushaltsführung