Fragen & Anworten rund um die Box

Bestellung

Ja. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Pflegehilfsmittel von monatlich bis zu 42 €, wenn Sie einen Pflegegrad haben und zu Hause gepflegt werden. Die Beratung sowie der Versand der Pflegemittelbox zu Ihnen nach Hause gehört zu unserem Service.

Da es sich um eine Unterstützung für Pflegebedürftige handelt, ist die Voraussetzung das Sie einen Pflegegrad haben und zu Hause gepflegt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Produkte für sich selbst beantragen oder Ihre bevollmächtigte Pflegeperson die Pflegemittelbox für Sie beantragt. Wenn Sie einen Pflegegrad haben, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel und brauchen auch kein Rezept. Eine Übersicht, welche Boxen wir aktuell anbieten, und wo Sie diese bestellen können, finden sie hier.

Nein! Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, reichen wir den Antrag bei Ihrer Pflegekasse ein. Wir kümmern uns um alles weitere.

Ja, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, steht den Versicherten gemäß §78 Abs. 1 in Kombination mit §40 Abs. 2 SGB XI ein gesetzlicher Anspruch auf Erstattung für Pflegehilfsmittel, die für den Verbrauch bestimmt sind, in Höhe von bis zu 40 Euro pro Monat zu.

Die Pflegemittelbox ist in erster Linie für gesetzlich Versicherte konzipiert. Wir arbeiten daran, unsere Dienstleistung auch privat Versicherten anbieten zu können, bieten dieses jedoch derzeit noch nicht an.

Hier reicht eine kurze telefonische Kündigung bei Ihrem alten Anbieter aus. Sie sollten darüber hinaus eine schriftliche Kündigungsbestätigung einfordern. Diese sollten Sie uns und/oder auch Ihrer Krankenkasse zukommen lassen. So wird sichergestellt, dass unser Antrag auf Kostenübernahme nicht abgelehnt wird, weil Ihre Krankenkasse nicht informiert ist, dass Sie Ihrem alten Leistungserbringer gekündigt haben.

Da viele Pflegebedürftige zu Hause gepflegt werden, möchte der Gesetzgeber die häusliche Versorgung unterstützen. Dafür dürfen Pflegehilfsmittel bis zu einem monatlichen Betrag von 42 Euro bezogen werden. Es geht also nicht um die Anzahl von bestimmten Produkten, sondern um den Kostenpunkt. Sie können sicher gehen, alle 5 Pflegemittelboxen und auch die individuelle Box 6 überschreiten nicht die 42 Euro und können daher problemlos und ohne weitere Kosten für Sie bestellt werden.

Lieferung

Nach erfolgreicher Bestellung der Pflegemittelbox, stellen wir automatisch einen Antrag auf Kostenübernahme an die entsprechende Pflegekasse. Nachdem die Pflegekasse den Antrag geprüft hat, informiert sie uns bzw. den Versicherten über die Genehmigung oder Ablehnung. Die Bearbeitungsdauer der Pflegekasse kann dabei sehr unterschiedlich sein. Teilweise ist innerhalb weniger Tage der Antrag bereits genehmigt. Es kann allerdings auch 1-2 Wochen dauern.

Bei einer Genehmigung durch die Pflegekasse, senden wir Ihnen die bestellte Pflegemittelbox dann monatlich nach Hause.

Sofern uns die Genehmigung Ihrer Pflegekasse vorliegt, versenden wir Ihre Pflegehilfsmittel in der Regel nach 1–2 Werktagen.

Sobald Ihr Pflegepaket im Lager erfasst wird, erscheint in Ihrer Sendungsverfolgung die Information, dass das Paket “elektronisch angekündigt” wurde. Falls Sie bereits eine elektronische Benachrichtigung erhalten haben, wird Ihr Paket in Kürze an den Versanddienstleister übergeben.

So lange Sie pflegebedürftig sind und zu Hause gepflegt werden, haben Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Nach dem wir den Antrag auf Kostenübernahme bei der entsprechenden Pflegekasse gestellt haben, erhalten wir in der Regel eine Genehmigung, die zum Teil für mehrere Jahre oder sogar auf unbestimmte Zeit gilt.

Ja. Ein Pausieren ist problemlos möglich. Eine einfache Mitteilung an uns genügt per E-Mail, Telefon oder WhatsApp.

Die von Ihnen ausgewählte Pflegemittelbox wird von unseren Versandpartnern GLS oder DHL bequem und kostenfrei an die von Ihnen gewünschte Adresse (z.B. Pflegeperson oder Sie selbst) geliefert.

Natürlich ist es möglich, die Lieferung zu pausieren oder die Pflegemittelbox vorübergehend an eine Adresse innerhalb Deutschlands zu versenden. Sie können ganz einfach unsere kostenfreie Service-Hotline anrufen, wo Ihnen eine freundliche Mitarbeiterin gerne behilflich ist.

Produkte

Alle Produkte, die Sie in der Pflegemittelbox finden, können beantragt werden. Darunter Masken, Flächendesinfektionsmittel, Händedesinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Schutzschürzen, Fingerlinge und Bettschutzeinlagen. Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen. Falls Sie darüber hinaus weitere Verbrauchsmittel benötigen, müssen diese vom Arzt verschrieben und von der Krankenversicherung übernommen werden

Sie bestellen immer erstmal nur eine Box. Sie können aber jederzeit die Box wechseln, falls Sie ein Pflegehilfsmittel benötigen welches in der bestellten Pflegemittelbox nicht enthalten ist. Sie können Ihre Box jederzeit hier ändern. Wenn Sie eine zusätzliche Beratung benötigen, rufen oder schreiben Sie uns einfach an.

Ja, sie können Ihre Box mit Pfleghilfsmitteln – je nach Bedarf – jeden Monat selbst neu befüllen und Produkte austauschen.

Ab Pflegegrad 1 gehören die wiederverwendbaren Bettschutzeinlagen zum Anspruch des Pflegebedürftigen und werden von Ihrer Pflegekasse erstattet. Jährlich können Sie abhängig von der Kasse 3-4 Bettschutzeinlagen erhalten, für die jedes Jahr eine erneute Beantragung erforderlich ist. Es besteht eine gesetzliche Zuzahlung, die von der pflegemittelbox übernommen wird.

Die Pflegekasse erstattet den Bezug von Pflegehilfsmitteln, die für den Verbrauch bestimmt sind, mit einem Höchstbetrag von 42 Euro pro Monat. Kosten für andere Produkte wie Inkontinenzmittel werden ausschließlich über die Krankenversicherung übernommen und müssen separat beantragt werden, oftmals ist hier ein Rezept notwendig.