So geht’s: höhere Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nutzen
Datum 01.01.2022
Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, haben ab Pflegegrad 1 Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Laut dem Bundesministerium für Gesundheit sind Pflegehilfsmittel Sachmittel, die zur Erleichterung der häuslichen Pflege oder zur Linderung der Beschwerden der Pflegebedürftigen beitragen oder den Pflegebedürftigen eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. Für diese Produkte erstattet die Pflegekasse gewöhnlich einen Betrag in Höhe von 40,00 Euro pro Monat. Mit der COVID-19-Schutzverordnung konnte übergangsweise +++ Update +++ eine erhöhte Monatspauschale von 60,00 Euro abgerechnet werden. Basis wäre die Pflegegeld-Reform, die zum 1. Juli 2021 das Pflegegeld, die ambulante Pflegesachleistung und die Tagespflege um fünf Prozent anheben soll. Die Pauschale für Pflegehilfsmittel soll ggfs nach einem Eckpunktepapier dauerhaft auf 60 Euro steigen.
Während und aufgrund der Corona-Pandemie sind die Kosten für einige Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie beispielsweise Einmalhandschuhe und Mundschutz gestiegen. Zeitweise notwendige Pflegehilfsmittel (Desinfektionsmittel etc.) sind deutlich teurer als sonst, sodass eine Versorgung finanziell schwierig werden kann. Gegenüber den Pflegekassen dürfen die Anbieter also vorübergehend nun auch Preise berechnen, die oberhalb der aktuellen Vertragspreise liegen.
Die erhöhte Pauschale war vorübergehend bis auf weiteres bis zum 30. September 2020 gültig und an das “Fortbestehen der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite” gekoppelt. Das Bundesgesundheitsministeriums hat im Entwurf der „SARS-CoV-2-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung“ eine Erhöhung der Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch berücksichtigt.
Warum wird die 40€ Pauschale erhöht?
Regelung berücksichtigt Preissteigerungen
Durch die enorm gesteigerte Nachfrage nach Hygieneartikeln und Schutzausrüstung in Folge der Corona-Pandemie sind die Preise für die Endverbraucher deutlich gestiegen. Die Einkaufspreise haben sich für diese Produkte erhöht, sodass die ausreichende Versorgung der Pflegebedürftigen gefährdet ist. Schwerpunkte sind hier bei den Einmalhandschuhen, den Schutzmasken und den Desinfektionsmitteln zu finden. Die Erhöhung hatte der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) bei der Regierung erbeten. Nicht nur wurde die monatliche Pauschale vom Gesetzgeber von 40 auf 60 Euro erhöht, sondern auch die gestiegenen Preise einzelner Produkte werden von den Krankenkassen nunmehr anerkannt. Die Leistungserbringer können also vorübergehend gegenüber den Pflegekassen auch Preise oberhalb der aktuellen Vertragspreise abrechnen oder abweichend von den Mengenangaben im Vertrag kleinere Mengen zu den Vertragspreisen abgeben, sofern die tatsächlichen Preise die Vertragspreise übersteigen.
Wie kann ich von der Erhöhung profitieren?
Hierzu müssen Sie keinen gesonderten Antrag stellen oder eine Genehmigung abwarten. Sie können die Pflegehilfsmittel wie gewohnt bestellen, oder in der Apotheke kaufen und die Rechnung bei der Pflegekasse einreichen. Auch hier bekommen Sie dann bis zu 60 Euro zurückerstattet. Grundlage der Erhöhung der 40€ Pauschale auf 60€ ist allerdings das Ziel überhaupt eine weitere Belieferung der Pflegebedürftigen mit den notwendigen Produkten aufgrund der höheren Preise ermöglichen zu können und explizit nicht um Mehrlieferungen zu realisieren.
Wird Ihr Antrag genehmigt, erstattet Ihre Pflegekasse jeden Monat bis zu 60 Euro Ihrer Ausgaben für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Kaufen Sie die Pflegehilfsmittel selbst, gehen Sie in Vorleistung. Dann müssen Sie den Antrag auf Kostenerstattung und die Belege bei Ihrer Pflegekasse einreichen, um Ihr Geld erstattet zu bekommen. Beachten Sie: Viele Kassen fordern hier die Originale der Quittungen. Praktischer ist also ein Boxabo bei einem Online-Anbieter zu bestellen.

Übergangsweise durften statt der üblichen 40 Euro monatlich nun für 60 Euro Pflegehilfsmittel abgerechnet werden