Pflegegeld – das wichtigste kurz erklärt
Wird ein Pflegebedürftiger zuhause von Angehörigen, Bekannten oder Freunden gepflegt, so gewähren gesetzliche und private Pflegekassen Anspruch auf Pflegegeld. Neben der Unterstützung durch professionelle Pflegekräfte können Pflegebedürftige ihre pflegerische Versorgung somit auch selbst sicherstellen.
Als Pflegebedürftiger der Pflegegrade 2 bis 5 und insofern Sie sowohl durch professionelle Pflegekräfte eines Pflegedienstes als auch durch Ihre Angehörigen zu Hause betreut werden, erhalten Sie das Pflegegeld nur anteilig und nicht in voller Höhe. Dies liegt daran, dass zusätzlich die Kosten für den Pflegedienst übernommen werden. Diese Regelung wird als Kombinationsleistung bezeichnet.
Die Höhe des anteiligen Pflegegeldes richtet sich nach Ihrem Pflegegrad sowie den Kosten des Pflegedienstes.
Mit unserem Pflegegeldrechner können Sie ganz einfach und schnell Ihr voraussichtliches Pflegegeld berechnen.
Bitte beachten Sie, dass Pflegebedürftige im Pflegegrad 1 keinen Anspruch auf Pflegegeld haben.
Nimmt der Pflegebedürftige die ihm zustehende Sachleistung also nur teilweise in Anspruch, erhält er daneben ein anteiliges Pflegegeld. Es gilt zu beachten, dass das Pflegegeld grundsätzlich nur durch eine gesetzliche Pflegeversicherung, welche an eine gesetzliche Krankenkasse gekoppelt ist, ausgezahlt wird. Bei der zuständigen Pflegekasse wird also das Pflegegeld beantragt. Ausbezahlt wird die Leistung entweder auf das Konto der Pflegebedürftigen oder an eine von ihnen einer bevollmächtigten Person. Der Antrag auf Auszahlung des Pflegegeldes kann ganz einfach formlos gestellt werden.
Das Pflegegeld, das der Pflegebedürftige von der Pflegekasse für seine Pflege ausgezahlt bekommt, richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad:
- Pflegegrad 2: 347 Euro
- Pflegegrad 3: 599 Euro
- Pflegegrad 4: 800 Euro
- Pflegegrad 5: 990 Euro
Der Anspruch auf Pflegesachleistungen besteht ab Pflegegrad 2. Wie hoch der Betrag ist, hängt vom Pflegegrad ab:
- Pflegegrad 2: 796 Euro
- Pflegegrad 3: 1.497 Euro
- Pflegegrad 4: 1.859 Euro
- Pflegegrad 5: 2.299 Euro