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Pflegegeldrechner iframePflegemittelbox2022-02-11T10:45:01+01:00

Pflegegeldrechner

Schritt 1 von 2

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  • Der Pflegegeldrechner berechnet Ihnen Ihren Anspruch auf anteiliges monatliches Pflegegeld, wenn Sie sowohl Pflegesachleistungen als auch Pflegegeld in Anspruch nehmen (möchten).

  • Dies ist die Rechnungssumme ein, die Ihr Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse abrechnet - abrechenbar sind beim Pflegegrad 2 maximal 689,00€
  • Dies ist die Rechnungssumme ein, die Ihr Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse abrechnet - abrechenbar sind beim Pflegegrad 3 maximal 1.298,00€
  • Dies ist die Rechnungssumme ein, die Ihr Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse abrechnet - abrechenbar sind beim Pflegegrad 4 maximal 1.612,00€
  • Dies ist die Rechnungssumme ein, die Ihr Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse abrechnet - abrechenbar sind beim Pflegegrad 5 maximal 1.995,00€

  • This field is hidden when viewing the form
  • Sie können einen häus­lichen Pflege­dienst in Anspruch nehmen und bekommen monat­lich bis zu 131 € der Kosten durch die Pflege­kasse ersetzt.

    Denn für Pflege­grad 1 gewährt die Pflege­kasse den Ent­las­tungs­betrag gemäß § 45b in Höhe von monat­lich 131 Euro aus­nahms­weise auch für die Sach­leistung durch den Pflege­dienst (Grund­pflege). Zudem stehen Pflege­bedürf­tigen mit Pflege­grad 1 zwei kosten­lose Pflege­beratungs­besuche pro Jahr zu.
  • + 42,00 € für Pflegehilfsmittel (bis zu 42,00 € werden von der Pflegekasse erstattet)
    + 131,00 € Entlastungsbeitrag (der Entlastungsbetrag ergänzt die ambulanten und teilstationären Pflegeleistungen in der häuslichen Umgebung)

    Alle Angaben ohne Gewähr.
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