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Pflegemittelbox
2022-02-11T10:45:01+01:00
Pflegegeldrechner
Der Pflegegeldrechner berechnet Ihnen Ihren Anspruch auf anteiliges monatliches Pflegegeld, wenn Sie sowohl Pflegesachleistungen als auch Pflegegeld in Anspruch nehmen (möchten).
Pflegegrad
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1
2
3
4
5
Pflegekosten
Dies ist die Rechnungssumme ein, die Ihr Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse abrechnet - abrechenbar sind beim Pflegegrad 2 maximal 689,00€
Pflegekosten
Dies ist die Rechnungssumme ein, die Ihr Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse abrechnet - abrechenbar sind beim Pflegegrad 3 maximal 1.298,00€
Pflegekosten
Dies ist die Rechnungssumme ein, die Ihr Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse abrechnet - abrechenbar sind beim Pflegegrad 4 maximal 1.612,00€
Pflegekosten
Dies ist die Rechnungssumme ein, die Ihr Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse abrechnet - abrechenbar sind beim Pflegegrad 5 maximal 1.995,00€
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Verbleibender Pflegegeldanspruch in %:
Sie können einen häuslichen Pflegedienst in Anspruch nehmen und bekommen monatlich bis zu 131 € der Kosten durch die Pflegekasse ersetzt.
Denn für Pflegegrad 1 gewährt die Pflegekasse den Entlastungsbetrag gemäß § 45b in Höhe von monatlich 131 Euro ausnahmsweise auch für die Sachleistung durch den Pflegedienst (Grundpflege). Zudem stehen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 zwei kostenlose Pflegeberatungsbesuche pro Jahr zu.
Ihr Anspruch auf Pflegegeldleistung beim Pflegegrad 1 beträgt:
Ihr Anspruch auf Pflegegeldleistung beim Pflegegrad 2 beträgt:
Ihr Anspruch auf Pflegegeldleistung beim Pflegegrad 3 beträgt:
Ihr Anspruch auf Pflegegeldleistung beim Pflegegrad 4 beträgt:
Ihr Anspruch auf Pflegegeldleistung beim Pflegegrad 5 beträgt:
+ 42,00 € für
Pflegehilfsmittel
(bis zu 42,00 € werden von der Pflegekasse erstattet)
+ 131,00 € Entlastungsbeitrag (der Entlastungsbetrag ergänzt die ambulanten und teilstationären Pflegeleistungen in der häuslichen Umgebung)
Alle Angaben ohne Gewähr.
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